Die PKV kennt nur freiwillig Versicherte; sie muss sich daher am Markt behaupten und durch ihr Leistungsangebot und durch ihre Beiträge überzeugen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind die meisten pflichtversichert.
Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der sogenannten Versicherungspflichtgrenze haben keine Wahl. Sie müssen Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sein und können unter den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Zusatzversicherungen wählen.
Wer mehr verdient, kann zur PKV wechseln. Ausserdem haben Beamte, Selbständige und Freiberufler generell die Möglichkeit, sich in der PKV zu versichern.
Wer von der GKV zur PKV wechselt, der ist an diese Entscheidung gebunden.
Eine Rückkehr zur GKV ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen
bestehen bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres vor allem bei
Arbeitslosigkeit und wenn das Gehalt zu einem späteren Zeitpunkt die
Bemessungsgrenze unterschreitet.
In der PKV gilt der Grundsatz der individuellen Versicherung. Für jede Person wird ein eigener Versicherungsvertrag mit einem eigenen Beitrag abgeschlossen.
Dafür kann der Umfang des Versicherungsschutzes - vom Basis- bis zum Spitzenschutz - jeweils mit einem PKV Vergleich individuell bestimmt werden.
In der GKV können Familienmitglieder unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei mitversichert werden. Minderjährige Kinder sind grundsätzlich mitversichert. Der nicht erwerbstätige Ehegatte ist nur dann kostenfrei mitversichert, wenn er über kein oder nur ein minimales eigenes Einkommen (maximal 340 Euro pro Monat) verfügt.
Der Leistungskatalog einer gesetzlichen Krankenkasse ist, von wenigen Ausnahmen abgesehen, einheitlich festgelegt.
Eine individuelle Erweiterung des Versicherungsschutzes kann durch den Abschluss privater Zusatzversicherungen erreicht werden.